MediaMarkt
Prämie für jedes verkaufte Aktionsgerät*Verkäufe automatisch über deine VerkäufernummerPrämienshop & Marktwertung
elektrabregenzBekoIndesit

Exklusiv für MediaMarkt-Verkäufer:innen

Du verkaufst. Wir sagen danke.

Für jedes verkaufte Aktionsgerät bekommst du € 10 Prämie – ausgezahlt mit deinem Gehalt über die Lohnverrechnung deines Unternehmens. Dazu sammelst du Prämienpunkte für Fokusgeräte und starke Beratung.

Aktionszeitraum wird gerade festgelegt.

In drei Schritten zur Prämie

Einmal mit deiner Verkäufernummer registrieren – deine Verkäufe werden danach automatisch übernommen. Den Rest erledigen wir.

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Registrieren

Nur Verkäufernummer und Markt hinterlegen – kein Name nötig. Hat MediaMarkt dich bereits vorregistriert, bist du sofort freigeschaltet.

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Verkäufe erfassen

Deine Verkäufe werden laufend aus den MediaMarkt-Verkaufsdaten über deine Verkäufernummer übernommen. Fehlt etwas, lädst du einfach Foto oder PDF der Rechnung hoch.

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Prämie erhalten

Nach der Prüfung durch Beko Austria bekommt dein Unternehmen am Monatsende eine Aufstellung und zahlt deine Prämie mit der Lohnverrechnung aus. Punkte löst du im Prämienshop ein.

Aktionsgeräte

Nur diese Geräte zählen. Zu jedem Gerät siehst du die Prämie sowie die Prämienpunkte (zum Einlösen) und Statuspunkte (für Rangliste und Studienreise) je Stück. Zu den Aktionsgeräten gibt es Infos, Videos und einen kurzen Wissenscheck – fürs Ansehen der Videos und einen bestandenen Wissenscheck gibt es Punkte, auch ohne Verkauf.

Rangliste

Gereiht nach geprüften Aktionsgeräten. Angezeigt werden Verkäufernummer und Markt – nur wenn du bei der Registrierung zustimmst.

Marktwertung

Alle Prämienpunkte deiner geprüften Verkäufe – auch aus Videos und Wissenscheck – werden zusätzlich deinem Markt gutgeschrieben. Märkte sammeln ausschließlich für Sachprämien und für die Incentive-Reise.

Prämienshop

Punkte gibt es für Fokusgeräte und für Beratungsqualität, zum Beispiel wenn du eine Garantieverlängerung oder passendes Zubehör mitverkaufst. Gesammelte Punkte tauschst du gegen Sachprämien.

Teilnahme­bedingungen & Datenschutz

Bitte vor der Registrierung lesen.

Wer darf teilnehmen?
  1. Teilnahmeberechtigt sind Verkäuferinnen und Verkäufer mit MediaMarkt-Verkäufernummer, die bei einem MediaMarkt-Markt in Österreich angestellt sind, dessen Unternehmen mit der Beko Austria AG eine Verkäufer:innen-Incentive-Vereinbarung (Incentive-Vertrag) abgeschlossen hat.
  2. Der Incentive-Vertrag regelt zwischen Beko Austria AG und dem Unternehmen (Arbeitgeber:in) insbesondere die Weitergabe der Prämien an die Mitarbeiter:innen über die Lohnverrechnung. Ohne gültigen Incentive-Vertrag ist keine Teilnahme möglich.
  3. Die Teilnahme setzt eine Registrierung mit vollständigen und wahren Angaben voraus, außerdem den Upload des vom Unternehmen unterschriebenen Incentive-Vertrags und die Freigabe der Registrierung durch die Beko Austria AG (Vertrieb und Buchhaltung). Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig.
  4. Ausgeschlossen sind Geschäftsführer:innen und Inhaber:innen des Unternehmens bzw. Marktgeschäftsführer:innen sowie Mitarbeiter:innen der Beko Austria AG.
Prämie, Punkte und Auszahlung
  1. Für jedes im Aktionszeitraum an Endkund:innen verkaufte und gelieferte Aktionsgerät erhält die verkaufende Person eine Prämie von € 10 je Gerät.
  2. Nachweis ist die Rechnung der Fachhändlerin bzw. des Fachhändlers an die Endkundin bzw. den Endkunden. Sie ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum hochzuladen. Personenbezogene Daten der Endkund:innen (Name, Adresse) bitte vor dem Hochladen abdecken oder schwärzen.
  3. Beko Austria AG prüft jede Einreichung. Doppelte, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Einreichungen werden abgelehnt. Bei Storno oder Rückgabe des Geräts entfällt der Anspruch; bereits ausgezahlte Prämien können mit späteren Prämien verrechnet werden.
  4. Das Unternehmen (Arbeitgeber:in) erhält nach jedem Monatsende eine Aufstellung der im Monat geprüften Verkäufe je Verkäufer:in mit den Abrechnungsbeträgen. Die Auszahlung der Prämien erfolgt durch das Unternehmen, das sie mit der nächsten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung an die teilnehmende Person weitergibt. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung erfolgt durch das Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Zusätzlich können Prämienpunkte gesammelt werden (Fokusgeräte, Beratungsqualität). Punkte werden nach Prüfung gutgeschrieben und zugleich als Prämienpunkte und als Statuspunkte geführt. Prämienpunkte können gegen Sachprämien eingelöst werden, sind nicht in Geld ablösbar, nicht übertragbar und verfallen 6 Monate nach Aktionsende. Statuspunkte sind nicht einlösbar, werden durch Einlösungen nicht verringert und zählen ausschließlich für Ranglisten, Marktwertung und Studienreise. Sachprämien können je Verkäuferin bzw. Verkäufer und Kalenderjahr bis zu einem Gesamtwert von € 186 eingelöst werden (Wert laut üblichem Endpreis); darüber hinaus gesammelte Prämienpunkte bleiben für das folgende Kalenderjahr erhalten. Sachprämien solange der Vorrat reicht; gleichwertiger Ersatz bleibt vorbehalten.
  6. Es können mehrere Kampagnen gleichzeitig laufen, z. B. für den Elektro- und den Möbel-Fachhandel sowie Promotions einzelner Einkaufsverbände. Welche Kampagnen gelten, richtet sich nach dem Markt (zuständiger Außendienst bzw. Einkaufsverband). Gilt ein Gerät in mehreren Kampagnen, wird die höchste Prämie gewährt; Prämien werden nicht addiert.
  7. Nicht kombinierbar mit Eigenkäufen, Mitarbeiter:innenkäufen und Verkäufen an Wiederverkäufer:innen.
  8. Marktwertung: Alle gutgeschriebenen Prämienpunkte der freigegebenen Verkäufer:innen eines Marktes werden zusätzlich diesem Markt gutgeschrieben; Märkte erhalten ausschließlich Sachprämien. Wertungszeitraum ist der auf der Aktionsseite bei der Marktwertung angegebene Zeitraum (standardmäßig das Kalenderjahr 01.01.–31.12.), maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Gewertet wird der Erreichungsgrad: die Statuspunkte eines Marktes je Verkäuferin bzw. Verkäufer im Verhältnis zum veröffentlichten Jahresziel – damit haben kleine und große Betriebe die gleiche Chance. Gezählt wird die in der Händlervereinbarung gemeldete Anzahl an Verkäufer:innen, mindestens aber die Zahl der angemeldeten und freigegebenen Verkäufer:innen. Für einen Reiseplatz muss zudem ein veröffentlichter Mindestanteil davon im Kalenderjahr Statuspunkte gesammelt haben; andernfalls geht der Reiseplatz an den nächstplatzierten Markt. Die Märkte mit dem höchsten Erreichungsgrad des Jahres, die die Mindest-Aktivquote erreichen, werden gemeinsam mit ihrer jeweils punktestärksten Verkäuferin bzw. ihrem punktestärksten Verkäufer zur Studienreise mit Werksbesichtigung eingeladen; bei Gleichstand entscheiden die absoluten Statuspunkte. Die Studienreise ist eine Weiterbildungsveranstaltung im betrieblichen Interesse mit verpflichtendem Schulungsprogramm (z. B. Werksführung und Produktschulung); Begleitpersonen sind nicht inkludiert. Märkte erhalten monatlich eine Übersicht ihrer Statuspunkte. Die Einladung ist nicht übertragbar und nicht in Geld ablösbar.
Datenschutzhinweis

Verantwortlich für die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten ist die Beko Austria AG, Pfarrgasse 77, 1230 Wien, order.austria@beko.com, +43 1 615 39 00.

Welche Daten: Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon (optional), Personalnummer (optional), Unternehmen (Arbeitgeber:in) mit Adresse und Filiale sowie die hochgeladenen Rechnungen und daraus ausgelesene Verkaufsdaten.

Zweck und Rechtsgrundlage: Abwicklung des Verkäufer:innen Incentive (Prüfung der Verkäufe, Berechnung von Prämie und Punkten, Weitergabe an das Unternehmen zur Auszahlung) auf Grundlage der Teilnahme (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Anzeige in der Rangliste erfolgt nur mit deiner Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die du jederzeit in „Mein Bereich“ widerrufen kannst.

Empfänger:innen: dein Unternehmen erhält zur Auszahlung über die Lohnverrechnung monatlich eine Aufstellung deiner geprüften Verkäufe (Name, Personalnummer, Filiale, Rechnungsnummer und -datum, Aktionsgeräte, Prämienbetrag); IT-Dienstleister:innen als Auftragsverarbeiter:innen. Hochgeladene Rechnungen werden zur automatischen Texterkennung (OCR) mit KI-Unterstützung verarbeitet.

Speicherdauer: bis zum Abschluss der Aktion und der Auszahlung, danach so lange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Deine Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf einer Einwilligung. Beschwerden kannst du bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einbringen.

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